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Gast
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Spiegelorden oder Orden des glücklichen geheiligten Schatzes 8. Klasse ( zui hô shô )
Gestiftet durch Kaiser Meiji ( Mutsuhito ) am 3. Januar 1888 in acht Klassen. Material: Silber Breite: 37 mm Höhe: 37 mm Bandbreite: 35 mm Verleihungsetui: dunkelbraune Lackschachtel mit goldener Aufschrift kun hat to zui ho sho = Schatz Verdienstmedaille 8. Klasse Ø Knopfloch Miniatur: 10 mm Der Verdienstorden wurde an Militärs und Zivilisten für langen und ausgezeichneten Dienst nebst Urkunde verliehen, seit 1919 auch an Frauen. Von den 8 Klassen des Ordens konnten nur die beiden unteren Klassen VII und VIII an Unteroffiziere, Soldaten, Marinesoldaten, Matrosen und im gleichen Rang stehende Polizisten und japanische Staatsbedienstete verliehen werden. Die höheren Klassen waren dem Adel, höheren Berufsoffizieren und Diplomaten vorbehalten. Der Name des Ordens 'des glücklichen geheiligten Schatzes' beruht auf dem Mythos der drei geheiligten Schätze, den Throninsignien Japans. Nach der Legende brachte Ninigi-no-Mikoto, Enkel der Sonnengöttin Amaterasu, die Throninsignien mit, als er Japan in ihrem Auftrag befriedete. Amaterasu ist die wichtigste Gottheit des Shinto. Die japanischen Kaiser sind ihre direkten Nachfahren. Die drei geheiligten Schätze bestehen aus dem Schwert Kusanagi, dem Spiegel Yata no kagami und dem Edelstein Yasakani no magatama. Die 3 Regalien stehen für die höchsten Tugenden des Herrschers: Tapferkeit (Schwert), Weisheit (Spiegel) und Willen zum rechten Handeln (Edelstein). Die silberne Fläche im Zentrum des Ordens symbolisiert den Spiegel (Yata). von der 6. Klasse aufwärts ist der Spiegel von Edelsteinen (Yasakani) umgeben. Die Rückseite trägt die Inschrift kun ko ki sho, Verdienstmedaille am Bande. Die 8 Klassen umfassen: 1. Großkreuz 2. Großoffizier 3. Commandeur 4. Offizier 5. Ritter I. Klasse 6. Ritter II. Klasse 7. Ehrenzeichen I. Klasse 8.Ehrenzeichen II. Klasse Verleihungsbedingen der Klassen I. bis VIII. * I. Klasse, verliehen an Generallieutenants, Vizeadmirale, Generalmajore und Contreadmirale, sowie Beamte des Heeres oder der Marine, Civilbeamte, die mit denselben in einem Range stehen, außerordentliche Gesandte, bevollmächtigte Minister und Ministerresidenten, sofern sie bereits im Besitze des Ordens der aufgehenden Sonne II. Klasse sind. II. Klasse, verliehen an Generalmajors, Contreadmirale, Obersten, Kapitäne zu See und Beamte des Heeres und der Marine und Civilbeamte, die schon den Orden der aufgehenden Sonne III. Klasse besitzen, endlich bei besonderer Veranlassung an Generalkonsuln mit demselben Orden. III. Klasse, verliehen an Obersten, Kapitäne zur See, Oberstlieutenants, sowie Beamte des Heeres und des Civils in demselben Range, an Majors bei besonderer Veranlassung, an zweite Sekretäre in Begleitung eines außerordentlichen Botschafters, die ersten Sekretäre bei den Gesandtschaften, Generalkonsuln, Konsuln, die über sechs Jahre in Japan residiert haben und den Spiegelorden IV. Klasse besitzen, sowie die bei den Japanischen Staatsbehörden angestellten Fremden, die wie Chokanin-Beamte behandelt werden. IV. Klasse, verliehen an Majors, Korvettenkapitäne, Hauptleute, Kapitänlieutenants, die Beamten des Heeres und der Marine, sowie Civilbeamte vom selben Range, die vierten Sekretäre in Begleitung außerordentlicher Botschafter, die zweiten und dritten Sekretäre der Gesandtschaften, die Vizekonsuln, die schon im Besitz des Ordens der aufgehenden Sonne V. Klasse sind, die Attachés, Dolmetscher der Gesandtschaften, die schon den Orden der aufgehenden Sonne V. Klasse besitzen, die bei den Japanischen Staatsbehörden angestellten Fremden, die wie Sonin-Beamte behandelt werden, über drei Jahre im Dienste gestanden haben und den Orden der aufgehenden Sonne V. Klasse besitzen. V. Klasse, verliehen an Hauptleute, Kapitänlieutenants, Premierlieutenants, Sekondelieutenants, Unterlieutenants zur See und die Beamten des Heeres und der Marine, sowie Civilbeamte in gleichem Range, die Konsulatsverweser, die Attachés und Dolmetscher in Begleitung des außerordentlichen Botschafters, die Attachés und Dolmetschereleven und die bei den japanischen Staatsbehörden angestellten Beamten, die wie Hannin-Beamte behandelt werden, beide letztere Kategorien, wenn sie schon den Orden der aufgehenden Sonne VI. Klasse besitzen. VI. Klasse, verliehen an Sekondelieutenants und Unterlieutenants zur See und die Beamten des Heeres und der Marine, sowie Civilbeamte in gleichem Range, die Dolmetschereleven der Konsulate, die Begleiter der königlichen Familien, wenn sie keine vornehmen Titel, öffentliche Stellung oder Orden besitzen, die bei den Japanischen Staatsbehörden angestellten Beamten, die wie Hannin- Beamte behandelt werden. VII. Klasse wird verliehen an Unteroffiziere des Militärs und der Marine, Oberpolizisten, alle anderen mit den Vorhergehenden in gleichem Range; ferner die bei den japanischen Staatsbehörden Angestellten, die unter der Hannin-Klasse stehen, über drei Jahre im Dienste gestanden haben oder die Paulownia-Medaille II. Klasse oder den Spiegelorden VIII. Klasse besitzen, endlich an Bediente der Souveräne oder deren Familien. VIII. Klasse wird verliehen an Soldaten, Marinesoldaten, Matrosen, die in gleichem Range Stehenden, die bei den japanischen Staatsbehörden Angestellten unter der Hannin-Klasse, die Bedienten der Souveräne oder der königlichen Familien. * (Quelle: Handbuch der Ritter und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt, Maximilian Gritzner, Verlagsbuchhandlung J.J. Weber, Leipzig 1893) http://www.militaria-datenbank.com/s...d.php?t=135137 |
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Gast
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Verleihungsurkunde des Spiegelordens 8. Klasse
anlässlich des China Feldzugs 1937-45 an den Gefreiten Haji Tsuna Ryu Hei ausgestellt am 29.04. 1940 ( Showa 15. Jahr 4. Monat 29. Tag ). Die Urkunde misst 595 mm x 458 mm und wurde gerollt in einer Balsaholzschachtel überreicht. Der kaligraphische japanische Text wird von oben nach unten und von rechts nach links gelesen. In der Mitte oben befindet sich das Symbol der kaiserlichen Familie, eine stilisierte 32-blättrige Kiku Blüte ( Chrysanteme ). Die gedruckte Einfassung aus Chrysantemen- und Paulownia Blumenornamenten enthält weitere stilisierte Kiku- und Kiri- Blüten. Die Kiri ( Paulownia Blume ) ist das Symbol des japanischen Adels. Der rote Stempel in der Mitte der Urkunde ist das 'Nationalsiegel Gross-Japans'. Unten sieht man die Darstellung des verliehenen Spiegelorden VIII. Klasse in Silber. Der Text links enthält Angaben der Registrierungs- und Verleihungstelle des Ordens und ist unten jeweils rot gesiegelt. Das 2. Dokument ( Bild 6 und 7 ), ebenfalls ausgestellt am 29.04. 1940, besagt, dass dem Gefreiten Haji Tsuna Ryu Hei anlässlich des China Zwischenfalls ( Shina Jihen ), mit der Verleihung des Spiegelordens, 90 Yen ausgezahlt wurden. Die Rückseite trägt einen Registrierstempel. |
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#3 |
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Gast
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Spiegelorden oder Orden des glücklichen geheiligten Schatzes 7. Klasse
Gestiftet durch Kaiser Meiji* ( Mutsuhito ) am 3. Januar 1888 in acht Klassen. Material: Silber vergoldet Breite: 37 mm Höhe: 37 mm Bandbreite: 35 mm Verleihungsetui: dunkelbraune Lackschachtel mit goldener Aufschrift 'Schatz Verdienstmedaille 7. Klasse' Ø Knopfloch Miniatur: 10 mm Die VII. Klasse wird verliehen an Unteroffiziere des Militärs und der Marine, Oberpolizisten, alle anderen mit den Vorhergehenden in gleichem Range; ferner die bei den japanischen Staatsbehörden Angestellten, die unter der Hannin-Klasse stehen, über drei Jahre im Dienste gestanden haben oder die Paulownia-Medaille II. Klasse oder den Spiegelorden VIII. Klasse besitzen, endlich an Bediente der Souveräne oder deren Familien. ** * Mutsuhito ( 1852 - 1912 ) bestieg als 122. Tenno- unter dem Namen Meiji 1867 den Thron und regierte bis zu seinem Tode 1912. Durch die Meiji-Reformen führte er Japan vom Feudalstaat zur imperialen Großmacht. ** (Quelle: Handbuch der Ritter und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt, Maximilian Gritzner, Verlagsbuchhandlung J.J. Weber, Leipzig 1893) |
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| Stichworte |
| geheiligten schatzes, japan, spiegelorden, zui ho sho |
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